Der §72 a des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (Sozialgesetzbuch VIII) regelt, dass die kommunalen Jugendämter mit den freien Trägern der Jugendhilfe sogenannte Vereinbarungen schließen sollen. Damit soll erreicht werden, dass durch Überprüfung von erweiterten Führungszeugnissen keine Personen hauptberuflich, neben- oder ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig werden, die im Bereich sexualisierter Gewalt einschlägig vorbestraft sind. Anbieter von kirchlicher bzw. verbandlicher Jugendarbeit vor Ort zählen zu den freien Trägern der Jugendarbeit. Vielleicht habt ihr daher bereits ein Schreiben von eurem kommunalen Jugendamt mit der Aufforderung zur Unterzeichnung einer Vereinbarung nach §72a erhalten.
Wir möchten euch vor Ort unterstützen, diese Vereinbarung umzusetzen. Daher hat die Diözese die Möglichkeit geschaffen, die Führungszeugnisse eurer Ehrenamtlichen ab 1. Januar 2014 bei der für euch zuständigen Jugendstelle einsehen zu lassen. Sobald ihr von eurem zuständigen kommunalen Jugendamt eine Aufforderung zur Unterzeichnung einer Vereinbarung nach §72a erhaltet, müsst ihr aktiv werden. Sollte es bei eurem kommunalen Jugendamt, Kreis- oder Stadtjugendring oder Jugendverband eigene Stellen geben, die die Einsichtnahme abwickeln, steht es euch frei, diese zu nutzen.
Vorgehen: Ablauf Einsichtnahme Erweiterte Führungszeugnisse Ehrenamtlicher über die Jugendstellen
Empfehlung: Welche Ehrenamtliche müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
Formular 1: Liste der Ehrenamtlichen, die ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen
Formular 3: Dokumentationsformular über die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis
Alle Informationen zu diesem Thema wurden der Website des Bistums Eichstätt entnommen. Auch auf der Website des BDKJ findet ihr Informationen zum Thema.
http://www.bdkj-eichstaett.de/themen-projekte/praevention
http://www.bistum-eichstaett.de/jugend/praevention/fuehrungszeugnisse
Falls ihr Fragen habt könnt ihr uns jederzeit kontaktieren, schreibt uns einfach eine Mail buero[at]kljb-eichstaett.de